I. Geltung
- Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
II. Auftragserteilung und – Annahme
- Bestellungen und deren Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Der Lieferant hat die Bestellung/Änderung unverzüglich zu bestätigen. Liegt uns innerhalb von 3 Tagen – gerechnet vom Eingang der Bestellung/Änderung – keine ordnungsgemäße Bestätigung vor, sind wir berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu widerrufen, ohne dass der Lieferant irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Die Auftragsbestätigung muss unsere Bestell – Nr. Artikel – Nr. und Artikelbezeichnung enthalten.
III. Lieferung und Abnahme
- Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Für die Einhaltung des Liefertermins kommt es auf den Eingang der Lieferung in unserem Werk an.
- Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
- Die vorbehaltlos eAnnahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
IV. Preis und Zahlung
- Die Preise verstehen sich frei unserem Werk einschließlich Verpackung.
- Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder bis 30 Tage netto. Die Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem vereinbarten Liefertermin.
- Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere, eine dem Umsatzsteuergesetz folgende Rechnung vorzulegen, die der Graf GmbH den Vorsteuerabzug ermöglichen. Sollte die Rechnung nicht alle erforderlichen Angaben enthalten, ist die Zahlung erst bei Nachreichung der korrigierten Rechnung fällig.
- EU-angehörigen Lieferanten sind die Umsatzsteueridentifikationsnummern (ID-Nr.) immer anzugeben.
- Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zurückzuhalten.
- Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
V. Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf uns über, wenn die Lieferung in unserem Werk ordnungsgemäß übergeben worden ist.
VI. Verpackung und Versand
- Die zu liefernden Waren sind handelsüblich zu verpacken oder auf unser Verlangen nach unseren Anweisungen mit einer besonderen Verpackung zu versehen.
Der Lieferant hat die Vorschriften des jeweiligen Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs zu beachten. Für Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant. - Sollten wir ausnahmsweise die Übernahme der Frachtkosten durch uns vereinbart haben, so bleibt uns die Auswahl der Transportart vorbehalten. § 5 der Einkaufsbedingungen bleibt unberührt.
- Die Rücksendung von Verpackungsmaterial erfolgt unfrei auf Kosten des Lieferanten.
- Die Versandpapiere und Versandanzeigen müssen unsere Bestell – Nr. Artikel – Nr. und Artikelbezeichnung enthalten. Soweit es sich bei dem Auftrag um Maschinen, Apparate, Fahrzeuge und dergleichen handelt, muss beim Versand der Ware durch den Lieferanten vorab die Versandanzeige zugestellt werden. Auf der Versandanzeige müssen alle die zur Lieferung gehörenden Gegenstände detailliert aufgeführt werden. Diese beinhaltet unter anderem: genaue Bezeichnung, Menge, Gewicht (brutto und netto), Art der Verpackung indem die einzelnen Gegenstände verpackt sind. Falls zu einer Lieferung die verlangten Versandpapiere nicht rechtzeitig zugestellt werden bzw. obige Angaben in den Versandpapieren und Versandanzeigen fehlen, so lagert die Ware bis zur Ankunft der Versandpapiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.
VII. Rechnung
- Die Rechnung ist in Papierform an unsere aufgedruckte Anschrift zu richten und muss alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Sie darf nicht einer Sendung beigefügt werden.
VIII. Rechte bei Mängeln
- Mängel der Lieferung werden wir, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
- Das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen steht grundsätzlich uns zu. Dem Lieferanten steht das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern.
- In dringenden Fällen sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit der Mängelbeseitigung in Verzug gerät.
- Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu laufen, es sei denn, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Ersatzlieferung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der Lieferbeziehung vorzunehmen.
IX. Sicherheitsvorschriften
- Soweit es sich bei dem Auftrag um Maschinen, Apparate, Fahrzeuge und dergleichen handelt, muss die Ausführung den geltenden Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Auch sind ohne dass es dazu eines besonderen Auftrags oder Hinweises bedarf, die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Schutzvorrichtungen mitzuliefern.
X. Materialbeistellung
- Beigestellte Materialien bleiben unser Eigentum. Die beigestellten Materialien sind übersichtlich und getrennt als unser Eigentum zu lagern, ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl auf Kosten des Lieferanten zu versichern und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
XI. Muster, Zeichnungen, Fertigungsmittel
- Unterlagen aller Art wie Muster, Zeichnungen, Modelle oder Fertigungsmittel, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind uns, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden. Sie dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden.
Das gleiche gilt für Unterlagen oder Fertigungsmittel, die der Lieferant nach unseren Angaben bzw. unter unserer Mitwirkung hergestellt oder entwickelt hat.
XII. Unterlagen und Geheimhaltung
- Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind Dritten gegenüber geheim zu halten, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind. Der Lieferant darf diese Unterlagen im eigenen Betrieb nur solchen Personen zur Verfügung stellen, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
- Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
XIII. Sonstiges
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- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Firma.
- Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht; wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht anzurufen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.